- Die Eintragung ins Register erfordert 7 Mitglieder.
- Die Kosten liegen bei ca. 130 Euro. Daher bei maximal 25 Euro pro Person, voraussichtlich weniger!
- Es wird eine sog. Gründungsversammlung abgehalten. Natürlich geht das auch Online
- Diese bringt eine beschlossene Satzung und einen Vorstand hervor.
- Die 7 Mitglieder unterschreiben die Satzung und Mitgliederliste. (Jeder kann auf seiner eigenen Kopie)
- Der Vorstand unterschreibt das Protokoll.
- Der Vorstand lässt seine Unterschrift beim Notar beglaubigen,
- persönlich erscheinen müssen nur die für die vertretungsberechtigte Anzahl nötigen Vorstände
- Dann erfolgt die Eintragung.
- Die Haftung ist in einem Verein beschränkt.
- Ggf. kann gemeinnützigkeit erlangt werden, steuerlich absetzbare Spenden sind dann möglich!
- Ggf. kann man Fördermittel bekommen
- Für den Vorstand ist eine sog. steuer- und sozialversicherungsfreie Ehrenamtspauschale von bis zu 720 Euro möglich!
- Es ist auch möglich diese zurück zu spenden. Die Spenden sind dann, im Falle der gemeinnützigkeit, steuerlich absetzbar!
- Klare Regelung solange die Mitgliederzahl 7 nicht unterschreitet